Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845)
SGB IV§ 18a Art des zu berücksichtigenden Einkommens
Stand: 01.01.2025
Wird zitiert von 147
Nach Gewicht
- LSG Baden-Württemberg, 25.01.2011 – L 9 R 153/09Zitiert von 3
- VGH Baden-Württemberg, 28.12.2015 – 4 S 2323/14Zitiert von 2
- BSG, 20.01.2021 – B 13 R 13/19 R(Einkommen iS von § 18a Abs 1 S 3 SGB 4 - supranationale Leistungen - Berücksichtigung des von der Europäischen Kommission gewährten Ruhegehaltes bei der Einkommensanrechnung nach § 97 SGB 6 - Vereinbarkeit mit höherrangigem und europäischem Recht - Abgrenzung des Anwendungsbereichs des § 45 SGB 10 von dem des § 48 SGB 10 - Berücksichtigung fehlender Ermessenbetätigung bei Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts auch im Zugunstenverfahren)Zitiert von 16
- LSG NRW, 27.10.2017 – L 14 R 1067/16
- BSG, 17.04.2007 – B 5 RJ 33/05 RZitiert von 4
- BSG, 27.03.2025 – B 5 R 11/23 R(Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine Witwer- bzw Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Abzug der pauschalen Krankenversicherungsbeiträge von der um die Beträge nach § 93 Abs 2 Nr 2 Buchst a iVm Abs 2a und 2b SGB 6 geminderten Verletztenrente)Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LSG Baden-Württemberg, 03.03.2026 – L 9 R 3691/25
- BFH, 15.01.2026 – III R 7/23Kein Differenzkindergeld für im anderen Mitgliedstaat wohnende Kinder, wenn der Elternteil in Deutschland nur Vermögenseinkünfte erzieltZitiert von 1
- LSG Hamburg, 11.12.2025 – L 1 KR 27/25
147 Entscheidungen zu § 18a SGB IV →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 18a SGB IV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%204/18a#abs-1 (1) Bei Renten wegen Todes sind als Einkommen zu berücksichtigen
Nicht zu berücksichtigen sind
Die Sätze 1 und 2 gelten auch für vergleichbare ausländische Einkommen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%204/18a#abs-2 (2) Erwerbseinkommen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 sind Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbares Einkommen.
Permalink zu Abs. 2arecht.nulegal.eu/gesetze/SGB%204/18a#abs-2a (2a) Arbeitseinkommen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 ist die positive Summe der Gewinne oder Verluste aus folgenden Arbeitseinkommensarten:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%204/18a#abs-3 (3) Erwerbsersatzeinkommen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 sind
Kinderzuschuss, Kinderzulage und vergleichbare kindbezogene Leistungen bleiben außer Betracht. Wird eine Kapitalleistung oder anstelle einer wiederkehrenden Leistung eine Abfindung gezahlt, ist der Betrag als Einkommen zu berücksichtigen, der bei einer Verrentung der Kapitalleistung oder als Rente ohne die Abfindung zu zahlen wäre.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%204/18a#abs-4 (4) Vermögenseinkommen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 3 ist die positive Summe der positiven oder negativen Überschüsse, Gewinne oder Verluste aus folgenden Vermögenseinkommensarten: